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Die Aufgaben einer ordentlichen Verwaltung ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, den Bestimmungen der Teilungserklärung und natürlich aus dem Verwaltervertrag.

    - Vorbereitung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung
    - Umsetzung der Beschlüsse aus der Wohnungseigentümerversammlung
    - Erstellung eines Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung
    - Aufstellung einer Gemeinschafts- bzw. Hausordnung und deren Durchsetzung
    - Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage
    - Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
    - Abschluss und Kontrolle einer Haftpflicht- und Feuerversicherung
    - Überprüfung und Aktualisierung von Wartungsverträgen
    - Ordnungsgemäße Instandhaltung / Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
    - Regelmäßige Gebäudezustandskontrolle
    - Betreuung des Personals (Hausmeister, Reinigungskräfte usw.)


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